Für Auftrag- Arbeiten gilt:
Kosten für bei Entwürfen erforderliche, Schablonen,
Verbrauchsmaterial, Aufwendigkeiten trägt der Kunde in Vorleistung.
Ein Entwurf beinhaltet bis zu maximal drei Vorschläge.
Bei der Auftrag- Stellung werden 50 % des Auftrag- Wertes als Sicherungsleistung
fällig.
Aushändigung, Lieferung des Auftrag ist ausschließlich
gegen Restzahlung des Auftrag- Wertes möglich.
(Entwurfkosten- Vorleistung) seitens des Kunden werden bei Auftrag-
Stellung mit dem Gesamtauftrag- Volumen bei der Endabrechnung verechnet.
Bei Änderungen des Design bzw. des Auftrag- Volumens, seitens
des Kunden wärend der Auftrag- Abwicklung, gilt oben angeführte
Regelung.
Alle Auftrag- Details bedürfen der schriftlichen Form.
Vorleistungen seitens des Kunden bei Stornierung, sind als Material
und Aufwand- Entschädigung zu sehen. Sie werden anteilmäßig
abgerechnet oder verbleiben als solche beim Auftragnehmer.
Ich bin stehts bemüht für meine Arbeiten verhandelte
Zeitfenster einzuhalten, was durchaus bei Handarbeiten oder Komplikationen
seitens der Materialien nicht immer exakt möglich ist.
Preisminderungen sind in solchen Fällen nicht möglich,
eben so wenig wie Ihnen durch meine Mehrarbeit weitere Kosten entstehen.
Für Lohnarbeiten gilt:
Lieferkosten, Aufbau, so auch Gebühren für Genehmigungen
seitens Behörden zb. für das Aufstellen von Skulpturen
/ Grabmalen gehen zu Lasten des Kunden und werden neben dem Auftrag-
Wert nach der Restzahlung separat be- und abgerechnet.
Regelmäßige Pflege / Restaurierungsarbeiten von aufgestellten
Skulpturen / Grabmalen sind möglich und können gerne auch
langfristig verhandelt werden.
Vereinbarte Vermittlung- Pauschalen für Aufräge:
An Vermittlern, zb. Beerdigungs- Instuitionen, Gartengestaltung-
Firmen, Hausbesitzern usw.
werden erst dann abgerechnet wenn der Auftrag zu Stande kam und
der Kunde seinerseits alle Auslagen und Rechnungen an den Auftragnehmer
abgerechnet hat.
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