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Alexander Berthold

B I L D H A U E R


Bahnhofstraße 11 * 56414 Niederahr
Telefon: 02602-70198

AGB


Für Auftrag- Arbeiten gilt:

Kosten für bei Entwürfen erforderliche, Schablonen, Verbrauchsmaterial, Aufwendigkeiten trägt der Kunde in Vorleistung.
Ein Entwurf beinhaltet bis zu maximal drei Vorschläge.

Bei der Auftrag- Stellung werden 50 % des Auftrag- Wertes als Sicherungsleistung fällig.
Aushändigung, Lieferung des Auftrag ist ausschließlich gegen Restzahlung des Auftrag- Wertes möglich.

(Entwurfkosten- Vorleistung) seitens des Kunden werden bei Auftrag- Stellung mit dem Gesamtauftrag- Volumen bei der Endabrechnung verechnet.

Bei Änderungen des Design bzw. des Auftrag- Volumens, seitens des Kunden wärend der Auftrag- Abwicklung, gilt oben angeführte Regelung.

Alle Auftrag- Details bedürfen der schriftlichen Form.

Vorleistungen seitens des Kunden bei Stornierung, sind als Material und Aufwand- Entschädigung zu sehen. Sie werden anteilmäßig abgerechnet oder verbleiben als solche beim Auftragnehmer.

Ich bin stehts bemüht für meine Arbeiten verhandelte Zeitfenster einzuhalten, was durchaus bei Handarbeiten oder Komplikationen seitens der Materialien nicht immer exakt möglich ist.

Preisminderungen sind in solchen Fällen nicht möglich, eben so wenig wie Ihnen durch meine Mehrarbeit weitere Kosten entstehen.

Für Lohnarbeiten gilt:

Lieferkosten, Aufbau, so auch Gebühren für Genehmigungen seitens Behörden zb. für das Aufstellen von Skulpturen / Grabmalen gehen zu Lasten des Kunden und werden neben dem Auftrag- Wert nach der Restzahlung separat be- und abgerechnet.

Regelmäßige Pflege / Restaurierungsarbeiten von aufgestellten Skulpturen / Grabmalen sind möglich und können gerne auch langfristig verhandelt werden.

Vereinbarte Vermittlung- Pauschalen für Aufräge:

An Vermittlern, zb. Beerdigungs- Instuitionen, Gartengestaltung- Firmen, Hausbesitzern usw.
werden erst dann abgerechnet wenn der Auftrag zu Stande kam und der Kunde seinerseits alle Auslagen und Rechnungen an den Auftragnehmer abgerechnet hat.